In Anwesenheit des jungen Opfers: Prozess gegen mutmaßlichen Vergewaltiger hat begonnen

Einem Mann aus Oberndorf, einem Deutschen, wird seit Dienstag am Landgericht Rottweil der Prozess gemacht. Der 38-Jährige soll über mehr als eineinhalb Jahre hinweg eine heute 21-Jährige schwer sexuell missbraucht – und einmal in Lebensgefahr gebracht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Acht Verhandlungstermine sind angesetzt, das Urteil wird nach aktuellem Stand erst am 26. August 2025 erwartet. Ob der Mann Angaben zu sich und vor allem den ihm vorgeworfenen Taten macht, ist unklar. Er wird von einem renommierten Strafrechtler verteidigt.

Die Verhandlung findet vor der Ersten Großen Strafkammer des Rottweiler Landgerichts statt – sie startete und endete am Dienstagmittag mit der Verlesung der Anklage. Diese wirft dem Mann besonders schwere Vergewaltigung vor. So soll der Angeklagte von Januar 2023 bis Oktober 2024 eine heute 21-jährige mehrfach auch in seiner Wohnung in Oberndorf / Neckar gezwungen haben, sexuelle Handlungen vorzunehmen, „wobei es zumindest in einem Fall zu einer abstrakt lebensgefährlichen Verletzung gekommen sein soll“, wie das Landgericht vorab mitteilte. Dies bedeutet, dass eine Handlung zwar nicht zwingend zu einer konkreten Lebensgefahr im Einzelfall führen muss, aber generell dazu geeignet ist, eine lebensbedrohliche Verletzung herbeizuführen. Im vorliegenden Fall geht es um mögliche schwere innere Verletzungen. Durch harte sexuelle Praktiken.
So wirft die Anklage dem Mann vor, die junge Frau, – die er privat als Freundin eines Verwandten kennengelernt hat und die sich bei ihm und seiner Familie zu Hause aufhielt -, zunächst zu erotischen Fotos in Unterwäsche überredet zu haben. Das Ganze soll er als eine Sexualtherapie ausgegeben haben. Wenig später soll er sie dann in einem Auto im Wald mit einer Pistole gezwungen haben, die „Therapie“ fortzusetzen. Es kam zum Oralverkehr. Erzwungen und unter Drohungen. Mal auf einem Waldparkplatz, mal bei dem Mann zu Hause, im Bad der Familie, mal bei ihr zu Hause.
Später, bei weiteren Taten, habe der Mann mehr und mehr gewollt, sein Opfer zu verschiedenen sexuellen Handlungen veranlasst. Auch sollte sie für ihn Videos von autoerotischen Handlungen anfertigen und zusenden. Es eskalierte immer mehr. Er begann, sie zu schlagen, auch mit einer Peitsche, so die Anklage. Die sexuellen Praktiken wurden härter und härter. Es kam etwa zu Analverkehr. Und ihr Peiniger soll sich auch zunehmend auf ihre Vagina konzentriert haben. Auf perverse Weise. Und alles „entgegen dem erkennbaren Willen“ der jungen Frau, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft heißt. Dabei verletzte er die Frau. Lehnte sie sexuelle Handlungen ab, sei sie von ihm geschlagen worden. Die Anklage listet 20 Fälle auf.
Bemerkenswert: Die Ehefrau des Angeklagten soll wenigstens in einem der Fälle zu einer Ohrenzeugin geworden sein. Sie soll ihren Mann einmal etwa gebeten haben, sein Opfer nicht so laut auszupeitschen. Woraufhin er dann auf Schläge mit den Händen übergegangen sein soll. Der Mittäterinnenschaft wird die Ehefrau aber offenbar nicht bezichtigt.
Der Prozess ist auf acht Verhandlungstage angesetzt, es sind bislang ein psychiatrischer und eine rechtsmedizinische Sachverständige geladen. Die Ladung der Zeugen erfolgt nach dem ersten Verhandlungstag – an dem sich herausstellen soll, ob der Angeklagte selbst schweigt oder nicht.
Das heute 21-jährige mutmaßliche Opfer des Mannes hat sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Eine schlanke, schüchterne junge Frau mit leiser Stimme, die sich von einem breitschultrigen Anwalt vertreten lässt. Die junge Dame saß zunächst im Zuschauerraum des Schwurgerichtssaals. Wirkte unsicher, ängstlich. Ihr Anwalt setzte sich vor Verhandlungsbeginn demonstrativ neben sie. Sie hielt die anschließende Anklageverlesung aus.
Der Mann, der der schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung, der Nötigung und wegen anderer Delikte angeklagt ist, ist verheiratet und war zum Zeitpunkt der Festnahme erwerbsunfähig. Er sitzt in einem Rollstuhl.
Es gilt als möglich, dass die Öffentlichkeit für die Hauptverhandlung, die am 18. Juli mit der Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt werden soll, oder für Teile davon ausgeschlossen wird.